Fragen &
Antworten

Hier beantworten wir dir deine Fragen

Während der Lehrstellensuche, bei der Bewerbung oder später als Lehrling tauchen manchmal Fragen auf. Hier haben wir für dich zusammengefasst, was für dich wichtig sein könnte. Falls du noch weitere Informationen brauchst, kannst du dich jederzeit gerne bei uns melden.

Die richtigen Antworten

auf die wichtigsten Fragen

Gratulation, du hast eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten, doch wie geht es jetzt weiter?

Dein Lehrbetrieb muss einen Lehrvertrag aufsetzten. In diesem Lehrvertrag werden alle wichtigen Punkte zum Lehrverhältnis festgeschrieben sein, z.B. deine Entlohnung und sowie deine Rechte und Pflichten. Der Lehrvertrag ist ein Dienstvertrag und muss sorgfältig durchgelesen werden. Wenn du etwas nicht verstehst, dann frag ruhig nach!

Es gibt vier identische Exemplare, die du und dein Lehrberechtigter unterschreiben müssen. Bist du unter 18 Jahre alt, unterschreibt auch dein Erziehungsberechtigter (meistens ein Elternteil) für dich.

Ein Vertragsexemplar gehört natürlich dir, bewahre es gut auf.

Der Ausbildungsbetrieb wird dich nun bei der Lehrlingsstelle der WKO, der Sozialversicherung und bei der Berufsschule anmelden.

Du bist nun in einem Arbeitsverhältnis, das auf deine Lehrzeit begrenzt ist. Allgemeine Vorschriften sind durch das Arbeitsrecht geregelt.

Wesentliche Punkte, die jeder Lehrvertrag enthalten muss, sind:

  • Deine Daten
  • Beschreibung deines Lehrberufes
  • Dauer deiner Lehrzeit
  • Anfang und Ende deiner Lehrlingsausbildung
  • Daten des Lehrberechtigten und des Lehrbetriebes
  • Hinweis auf deine Berufsschulpflichten
  • Nachweis deiner bereits vorhandenen Ausbildungszeiten
  • Hinweis auf eine mögliche Ausbildung in einem Ausbildungsverbund
  • Höhe deiner Lehrlingsentschädigung pro Lehrjahr
  • Datum des Vertragsabschlusses

Hier findest du weitere Informationen:

WKÖ  AK – OÖ 

Ein Modullehrberuf setzt sich aus drei „Bausteinen“ zusammen:

  • Das Grundmodul dauert in der Regel zwei Jahre und beinhaltet jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die den grundlegenden Tätigkeiten eines Lehrberufes oder mehrerer Lehrberufe eines bestimmten Berufsbereiches entsprechen.
  • Ein Hauptmodul dauert zumindest ein Jahr. Es beinhaltet jene über die Grundlagen hinausgehenden Kenntnisse und Fertigkeiten, die die typischen Qualifikationen eines Lehrberufes oder mehrerer Lehrberufe eines bestimmten Berufsbereiches ausmachen. Aufbauend auf einem Grundmodul kann es mehrere Hauptmodule geben.
  • Ein Spezialmodul dauert ein halbes Jahr oder ein Jahr und vermittelt weitere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausbildung, ist es aber nicht verpflichtend.

Weitere Infos zur modularen Ausbildung kannst du hier nachlesen.

Für Jugendliche (Personen unter 18 Jahren) gelten eigene Arbeitsbestimmungen:

Du darfst nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten, wobei es natürlich Ausnahmen gibt. Dir steht nach 6 Stunden Arbeitszeit eine 30-minütige Pause zu. Unter 18 Jahren darfst du weder Überstunden noch Akkordarbeit leisten. Deine Tagesarbeitszeit und deine Ruhezeiten sind von deinem Alter abhängig. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Regel von 6 Uhr früh bis 20 Uhr arbeiten.

Du hast Anspruch auf 25 Tage Urlaub im Jahr.

Lese weiter unter: Die Arbeitszeitregelung oder Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz – Bundesgesetzblatt

Die Höhe des Lehrlingseinkommens (früher Lehrlingsentschädigung) wird im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt.

Für folgende Zeiten besteht ein Anspruch auf Lehrlingseinkommen:

  • Zeiten der Arbeitsleistung im Betrieb
  • Zeiten des Berufsschulbesuches
  • Bei Krankheit
  • Während des Urlaubs
  • Für die Zeit der Lehrabschlussprüfung
  • Für Feiertage
  • Sonstige Zeiten des Anspruchs auf bezahlte Freistellung (z.B. Arztbesuch, Begräbnis, Umzug, …)

Möchtest du mehr Infos? – Hier bist du richtig!

In den ersten 3 Monaten deiner Lehrzeit kann das Lehrverhältnis schriftlich ohne Angaben von Gründen von dir oder auch von deinem Lehrberechtigten gelöst werden.

Klicke hier zum Weiterlesen.

Je nach Kollektivvertrag wurde im Berufsausbildungsgesetz vereinbart, dass ausgelernte Lehrlinge im Beruf mindestens 3 Monate im Betrieb weiterarbeiten dürfen. Diese Behaltezeit nennt man auch Weiterbeschäftigungszeit.

Bei allen zu erlernenden Berufen bei Greiner hast du eine 6-monatige Behaltezeit.

Hier findest du weitere Informationen:

WKÖ  AK – OÖ 

Die duale Ausbildung ist eine Kombination aus praxisnaher Ausbildung im Betrieb und theoretischer Ausbildung in der Berufsschule.

Mehr zum Thema, duale Ausbildung gibt es  hier.

Die Berufsschule wird als Teilzeitschule geführt, somit besteht eine Schulpflicht. Das heißt, du bist verpflichtet als Lehrling vom Beginn deiner Lehrzeit bis zum erfolgreichen Abschluss regelmäßig die Berufsschule zu besuchen und auch die Prüfungen abzulegen.

Die Unterrichtszeit wird als Arbeitszeit gerechnet.

Die Berufsschule (Standort) hängt von deinem Lehrberuf ab. Der Lernstoff besteht zu 2/3 aus fachlichem Wissen und 1/3 Allgemeinwissen. Ein praktischer Fachunterricht findet in Werkstätten oder Laboratorien statt.

Es gibt mehrere Berufsschulvarianten: ganzjährig, lehrgangsmäßig, saisonmäßig.

Bei den Lehrberufen die Greiner anbietet ist die lehrgangsmäßige Variante, wo du durchgehend 10-12 Wochen in der Berufsschule bist, die Häufigste. ACHTUNG: Entfallen ganze Schultage oder Wochen, z.B. auf Grund von Semesterferien oder schulautonomen Tagen, besteht für den Lehrling die Verpflichtung, im Betrieb zu arbeiten.

Seitlich findest du die Links zu allen Webseiten der Berufsschulen die unsere Lehrberufe abdecken.

Das Thema Berufsschule interessiert dich? Dann geht es hier weiter.

Hast du bereits eine Lehre begonnen und abgebrochen oder vielleicht auch schon positiv beendet, dann hast du die Möglichkeit deine Lehre zu verkürzen. Wenn die Berufe auch noch verwandt sind, dann kannst du vielleicht schneller als du denkst zur Lehrabschlussprüfung antreten.

Abhängig von deinem bisherigen Werdegang wird sich der Ausbildungsbetrieb um eine bestmögliche Lösung bemühen.

Voraussetzungen für eine Lehrzeitverkürzung ist eine der folgenden bestandenen Prüfungen.

  • die Reifeprüfung einer AHS oder BHS,
  • die Abschlussprüfung einer mindestens dreijährigen BMS,
  • eine Lehrabschlussprüfung oder
  • eine Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf.

Du möchtest mehr darüber erfahren?  Hier kannst du weiterlesen.

Die Initiative „Lehre mit Matura“ sieht vor, dass Lehrlinge mit der Berufsreifeprüfung (BRP) parallel zur Lehrausbildung beginnen können und keine Gebühren bezahlen müssen. Dafür gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Modell. Drei der vier Teilprüfungen können bereits vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden, die letzte Teilprüfung dann mit Erreichen des 19. Lebens­jahr­es.

Weitere Informationen zu diesem Modell gibt es auf diesen Webseiten: WKÖ AK-OÖlehremitmatura-ooe.at

Am Ende deiner Lehrzeit kannst du deine Lehrabschlussprüfung ablegen. Diese ist die Basis für eine erfolgreiche Karriere als FachkraftEbenso bist du berechtigt, berufsverwandte Prüfungen abzulegen.

Hast du dein Unterrichtsziel (erfolgreiche Absolvierung aller Berufsschulklassen) erreicht, bist du vom theoretischen Pflichtteil der Prüfung befreit. Du trittst nur noch zum Praxisteil an, gefolgt vom Fachgespräch.

Prüfungstermine

Die Lehrlingsstellen der WKO legen die Prüfungstermine fest. Dort erhältst du auch jederzeit weitere Auskünfte. Legst du deine Prüfung schon während deiner Lehrzeit ab (das darfst du), dann endet deine Lehrzeit mit Ablauf der Woche, in der du angetreten bist. Diese Regelung tritt nur bei bestandener Prüfung in Kraft.

Prüfungstage und Bezüge

Der Lehrling bekommt für seine Prüfungstage eine Freistellung bei Vollzahlung der Bezüge. Innerhalb der Lehrzeit seine Lehrabschlussprüfung abzulegen lohnt sich, da der Ausbildungsbetrieb für die Kosten aufkommt.

Interessantes nachzulesen gibt es hierzu auch bei den Förderungen für den Lehrling.

Hier findest du weitere Informationen: WKÖ AK-OÖ

Die Lehrlingsfreifahrt

Für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule haben Lehrlinge – je nach Verkehrsmittel oder Entfernung – Anspruch auf Freifahrt oder Fahrtenbeihilfe.

Hier gibt es mehr Informationen zur Fahrtenbeihilfe.

Die Familienbeihilfe für Lehrlinge

Für Lehrlinge besteht – unabhängig von der Höhe des Lehrlingseinkommens Anspruch auf Familienbeihilfe solange dieser sich in einem Lehrverhältnis befindet. Allerdings gilt diese Regelung nur bis zum Alter von 24 Jahren. Auch mehrere Lehren sind bis zu diesem Zeitfenster denkbar.

Hier gibt es mehr Informationen zur Familienbeihilfe.

Weiters gibt es Förderungen für
  • Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung
  • Kostenfreier wiederholter Antritt zur Lehrabschlussprüfung

Allgemeine nützliche Tipps findest du hier.

Hilfreiche Links

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Das Land OÖ

ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft